Allgemeine Geschäfts- und Servicebedingungen

Gültig ab: 01. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Servicebedingungen („AGB“) der OXSEED logistics GmbH, Sudbrackstraße 17, 33611 Bielefeld („OXSEED“), gelten für alle Verträge über die Nutzung der obwyse Cloud-Services sowie die damit verbundenen Support-, Dienst- und Projektleistungen und für Lieferungen von Hardware im Einzelfall (§ 34).
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachstehend „Kunde“). Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. OXSEED ist berechtigt, hierüber Nachweise zu verlangen und Bestellungen von Verbrauchern abzulehnen.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn OXSEED ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in deren Kenntnis erbringt.
  4. In diesen AGB gelten folgende Begriffe:
    1. „Cloud-Service“: die vom Kunden bestellte Ausgabe der von OXSEED entwickelten und betriebenen Software-Plattform obwyse (u. a. Dokumentenmanagement, Archivierung, E-Rechnung), die über das Internet unter obwyse.com, obwyse.net, portinvoice.com oder einer anderen von OXSEED bezeichneten Adresse bereitgestellt wird, einschließlich der zugehörigen Software und Inhalte von OXSEED.
    2. „Kundendaten“: alle Daten, Dokumente und Informationen, die der Kunde oder seine Benutzer in den Cloud-Service einstellen oder dort erzeugen.
    3. „Benutzer“: die Mitarbeiter und sonstigen vom Kunden autorisierten Personen, denen Zugangsdaten für den Cloud-Service zugeteilt sind.
    4. „Bestellung“: die Online-Bestellung über die Website von OXSEED oder der von beiden Parteien unterzeichnete Serviceschein (obwyse Enterprise), jeweils einschließlich später erfolgter Erweiterungen.
    5. „Textform“: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne von § 126b BGB, insbesondere E-Mail.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsbestandteile

  1. Der Vertrag kommt bei Online-Bestellungen mit Zugang der Auftragsbestätigung von OXSEED per E-Mail, beim Serviceschein mit Unterzeichnung durch beide Parteien zustande. Wer für ein Unternehmen bestellt, sichert zu, hierzu bevollmächtigt zu sein.
  2. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: (1) die Bestellung, (2) die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) und (3) diese AGB. In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten geht die AVV allen anderen Vertragsbestandteilen vor. Diese Dokumente bilden zusammen die gesamte Vereinbarung der Parteien.
  3. Mit der Bestellung wird die AVV in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung Vertragsbestandteil. Sie ist auf der Website von OXSEED abrufbar und wird in der Software zur Bestätigung bereitgestellt.
  4. Die Datenschutzerklärung von OXSEED informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die OXSEED selbst verantwortlich ist (z. B. Vertrags- und Abrechnungsdaten); sie ist nicht Vertragsbestandteil.

§ 3 Leistungen des Cloud-Service

  1. OXSEED stellt dem Kunden den in der Bestellung bezeichneten Cloud-Service für die Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet bereit. Funktionsumfang sowie die Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung des Kunden ergeben sich aus der Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Eine Überlassung der Software zur lokalen Installation ist nicht Vertragsgegenstand.
  2. Der Cloud-Service umfasst die verschlüsselte Übertragung, die Speicherung und den Zugriff auf Kundendaten sowie die Bereitstellung von Speicherplatz in den Rechenzentren von OXSEED. Im Preis enthalten ist das in der Leistungsbeschreibung genannte Speichervolumen; darüberhinausgehendes Volumen wird nach der Preisliste berechnet. OXSEED weist den Kunden in angemessenem Umfang darauf hin, wenn das enthaltene Volumen zu etwa 90 % ausgeschöpft ist.
  3. OXSEED hält den Cloud-Service auf dem aktuellen Stand. Updates und neue Versionen werden im Rahmen des Abonnements ohne gesonderte Vergütung bereitgestellt, soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht.
  4. OXSEED räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Cloud-Service für eigene interne Geschäftszwecke durch die in der Bestellung genannte Anzahl von Benutzern zu nutzen. Benutzerlizenzen sind personengebunden; sie können neuen Benutzern zugewiesen werden, wenn der bisherige Benutzer den Cloud-Service nicht mehr nutzt.
  5. Leistungsübergabepunkt ist der Übergang der von OXSEED genutzten Rechenzentren zum Internet. Für die Internetanbindung und die erforderliche Ausstattung auf seiner Seite ist der Kunde selbst verantwortlich.
  6. OXSEED ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen. Für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern gilt die AVV.

§ 4 Archivierung

  1. Der Cloud-Service ermöglicht während der Vertragslaufzeit die unveränderbare und nachvollziehbare Speicherung von Kundendaten (revisionssichere Archivierung) entsprechend der Leistungsbeschreibung.
  2. Die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten, einschließlich der Verfahrensdokumentation nach den GoBD, obliegt dem Kunden. OXSEED stellt hierfür auf Anfrage die den Cloud-Service betreffenden Informationen zur Verfügung.
  3. Für die Zeit nach Vertragsende kann der Kunde die Aufbewahrung über den Lesezugriff nach § 21 Abs. 3 gesondert beauftragen. Andernfalls ist es Aufgabe des Kunden, die Kundendaten vor Vertragsende zu exportieren.

§ 5 E-Rechnung und Validierung

  1. Die Validierung elektronischer Rechnungen prüft deren technische Konformität mit den unterstützten Standards (z. B. XRechnung, ZUGFeRD, Peppol BIS Billing) in der jeweils im Cloud-Service implementierten Version, insbesondere Syntax und Geschäftsregeln.
  2. Eine steuerliche, inhaltliche oder rechtliche Prüfung der Rechnung, insbesondere der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, ist nicht Gegenstand der Leistung; hierfür bleibt der Kunde verantwortlich.
  3. Maßgeblich ist der strukturierte Datensatz der E-Rechnung. Die vom Cloud-Service erzeugte Sichtkopie (z. B. PDF) dient ausschließlich der Lesbarkeit.
  4. Änderungen der unterstützten Standards setzt OXSEED in angemessener Frist nach ihrer Veröffentlichung um.

§ 6 Verfügbarkeit und Servicelevel

  1. Der Cloud-Service steht grundsätzlich 24 Stunden an 7 Tagen der Woche zur Verfügung. Betreuter Betrieb mit Überwachung und Betreuung durch Personal von OXSEED ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember. Außerhalb des betreuten Betriebs werden die Systeme automatisiert überwacht.
  2. Die Verfügbarkeit des Cloud-Service am Leistungsübergabepunkt beträgt mindestens 99 % im Kalendermonat, gemessen über die Zeiten des betreuten Betriebs nach Abs. 1.
  3. Nicht als Ausfallzeit gelten geplante Wartungsarbeiten, die OXSEED soweit möglich an Wochenenden oder werktags zwischen 18:00 und 8:00 Uhr durchführt, sowie Störungen aufgrund höherer Gewalt (§ 25) und Störungen, die vom Kunden oder von Dritten außerhalb des Einflussbereichs von OXSEED verursacht werden, insbesondere im Internet außerhalb des Leistungsübergabepunkts. Sind dringende Wartungsarbeiten während des betreuten Betriebs erforderlich, informiert OXSEED den Kunden nach Möglichkeit vorab per E-Mail.

§ 7 Support und Fehlerbearbeitung

  1. OXSEED analysiert und behebt dokumentierte, reproduzierbare Fehler des Cloud-Service. Ein Fehler liegt vor, wenn die Funktionsfähigkeit von der Leistungsbeschreibung abweicht und dies die Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich beeinträchtigt oder wenn Kundendaten verloren gehen oder verfälscht werden. Ist eine Störung nicht reproduzierbar, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab.
  2. Der Kunde meldet Fehler unverzüglich mit einer möglichst genauen Beschreibung und stellt die zur Fehlerbehebung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Meldungen werden während des betreuten Betriebs (§ 6 Abs. 1) per E-Mail an support@obwyse.com oder telefonisch entgegengenommen und bearbeitet; telefonische Meldungen sind am nächsten Werktag in Textform zu bestätigen.
  3. OXSEED reagiert auf Fehlermeldungen während des betreuten Betriebs innerhalb folgender Zielzeiten:
    1. Priorität 1 (Cloud-Service nicht nutzbar, wichtige Funktionen nicht ablauffähig oder Datenverlust bzw. Datenverfälschung): 4 Stunden;
    2. Priorität 2 (Cloud-Service nutzbar, aber erhebliche Einschränkungen): 8 Stunden;
    3. Priorität 3 (alle Funktionen mit leichten Einschränkungen nutzbar): 24 Stunden;
    4. Priorität 4 (uneingeschränkte Nutzung trotz Problemen): 48 Stunden.

    Als Reaktion gilt die Bestätigung mit Ticket-Nummer oder die Kontaktaufnahme mit dem Kunden. Geht eine Meldung außerhalb des betreuten Betriebs ein, beginnt die Reaktionszeit mit Beginn des nächsten betreuten Betriebs. Innerhalb der Reaktionszeit legt OXSEED das Ergebnis der ersten Analyse und das geplante Vorgehen dar.

  4. Meldungen von Sicherheitsvorfällen und Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unterliegen nicht diesen Servicezeiten und Reaktionszeiten; hierfür gilt § 3 Abs. 8 der AVV.
  5. Gesondert nach Aufwand vergütet werden Leistungen, die auf unsachgemäßer Nutzung, Bedienungsfehlern, nicht freigegebenen Systemumgebungen oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte beruhen, Leistungen für Software Dritter sowie Vor-Ort-Einsätze. Installations-, Anpassungs-, Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen sind nicht Bestandteil des Supports und werden nach § 33 erbracht.

§ 8 Mängelrechte

  1. OXSEED stellt den Cloud-Service in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit und erhält ihn während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand. Mängel beseitigt OXSEED im Rahmen der Supportleistungen nach § 7 in angemessener Frist, nach Wahl von OXSEED auch durch Umgehungslösungen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  3. Das Recht zur Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) setzt voraus, dass OXSEED zuvor ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte.
  4. OXSEED übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Cloud-Service besonderen, nicht in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen des Kunden entspricht oder mit Hardware, Software oder Systemen Dritter zusammenarbeitet. Für Inhalte und Leistungen Dritter (§ 13) übernimmt OXSEED keine Gewähr.
  5. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestehen nur nach § 23.

§ 9 Leistungsänderungen

  1. OXSEED ist berechtigt, den Cloud-Service weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben. Änderungen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich sind, sind jederzeit zulässig.
  2. Erhebliche, vertragsrelevante Änderungen kündigt OXSEED mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann der Änderung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht fristgerecht, wird die Änderung Vertragsbestandteil; hierauf weist OXSEED in der Mitteilung hin. Bei fristgerechtem Widerspruch kann OXSEED den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

§ 10 Pflichten des Kunden und Nutzungsbeschränkungen

  1. Der Kunde hält Zugangsdaten und Passwörter geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und ist für alle Aktivitäten unter seinen Benutzerkonten verantwortlich. Mitarbeiter von OXSEED fragen Passwörter niemals ab. Der Kunde informiert OXSEED unverzüglich, wenn Zugangsdaten verloren gehen oder ein Missbrauch oder eine sonstige Verletzung der Datensicherheit vermutet wird.
  2. Der Kunde darf den Cloud-Service ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke nutzen. Es ist insbesondere untersagt,
    1. den Cloud-Service Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, ihn weiterzuvermieten oder in sonstiger Weise gewerblich zu verwerten;
    2. den Cloud-Service zu verändern, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist, oder ihn mit dem Ziel zu analysieren, ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln;
    3. rechtswidrige Inhalte einzustellen oder zu versenden, insbesondere Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, sowie unverlangte Massen-E-Mails;
    4. Schadsoftware einzustellen oder Maßnahmen zu ergreifen, die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit des Cloud-Service beeinträchtigen, oder sich unbefugt Zugang zu Systemen von OXSEED zu verschaffen.
  3. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Benutzer über die zur Nutzung erforderlichen Kenntnisse verfügen, etwa durch die Teilnahme an Produktschulungen oder die Nutzung der Online-Dokumentation. Folgen unzureichender Einarbeitung gehen zu seinen Lasten.
  4. Der Kunde teilt Änderungen seiner Vertrags-, Abrechnungs- und Kontaktdaten innerhalb von 30 Tagen mit.

§ 11 Kundendaten und Sperrung

  1. Alle Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden. OXSEED erhält daran nur die Rechte, die zur Erbringung des Cloud-Service erforderlich sind. Der Kunde ist für Inhalt, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Kundendaten sowie für die erforderlichen Nutzungsrechte verantwortlich.
  2. Macht ein Dritter schlüssig geltend, dass Kundendaten seine Rechte verletzen, ist OXSEED berechtigt, die betroffenen Daten vorläufig zu sperren. OXSEED informiert den Kunden und fordert ihn auf, die Rechtsverletzung innerhalb angemessener Frist abzustellen oder die Rechtmäßigkeit nachzuweisen.
  3. Enthalten Kundendaten schädliche Inhalte (z. B. Schadsoftware), die die Sicherheit des Cloud-Service gefährden, ist OXSEED berechtigt, die betroffenen Daten zu isolieren. Eine Löschung erfolgt nur, wenn die Gefahr anders nicht abgewendet werden kann. OXSEED informiert den Kunden unverzüglich, möglichst vorab, per E-Mail.
  4. Im Übrigen löscht OXSEED Kundendaten während der Vertragslaufzeit nur auf Weisung des Kunden. Rückgabe und Löschung nach Vertragsende richten sich nach § 21.

§ 12 Datenschutz und Berufsgeheimnisträger

  1. Soweit OXSEED im Rahmen dieses Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die AVV. Die Sicherheit der Kundendaten gewährleistet OXSEED durch die in Anhang 1 der AVV beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  2. Ist der Kunde Berufsgeheimnisträger im Sinne von § 203 StGB (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt), verpflichtet sich OXSEED auf Anforderung des Kunden nach Anhang 3 der AVV zur Verschwiegenheit. Ob darüber hinaus berufsrechtliche Anforderungen bestehen, prüft der Kunde in eigener Verantwortung.
  3. Benutzer werden bei der ersten Anmeldung gefragt, ob sie Informationen von OXSEED zu Produkten und Neuerungen erhalten möchten; die Einwilligung kann jederzeit in den Einstellungen widerrufen werden. Betriebsnotwendige Mitteilungen zum Cloud-Service erhalten alle Benutzer unabhängig davon.

§ 13 Drittanbieter und Schnittstellen

  1. Der Cloud-Service kann den Zugriff auf Inhalte und Leistungen von Drittanbietern ermöglichen; dabei kann der Kunde auf Systeme dieser Drittanbieter weitergeleitet werden. Entstehen hierfür zusätzliche Kosten (z. B. je Dokument), weist OXSEED vorab darauf hin. Für solche Leistungen können ergänzende Bedingungen der Drittanbieter gelten.
  2. Verträge, die der Kunde mit Drittanbietern schließt, und die Inhalte verlinkter Websites liegen außerhalb der Verantwortung von OXSEED.
  3. Veranlasst der Kunde die Übermittlung von Kundendaten an Drittanbieter, etwa über Schnittstellen zu Buchhaltungs- oder Steuerberatungssoftware, erfolgt dies in seiner Verantwortung; diese Drittanbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter von OXSEED.

§ 14 Schutzrechte Dritter

  1. Machen Dritte gegenüber dem Kunden geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung des Cloud-Service ihre gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte verletzt, wird OXSEED nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Kunden das erforderliche Nutzungsrecht verschaffen oder den Cloud-Service so ändern, dass er die Rechte Dritter nicht mehr verletzt und die vereinbarte Beschaffenheit behält.
  2. Darüber hinaus stellt OXSEED den Kunden von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen des Dritten frei, die gerichtlich festgestellt oder mit Zustimmung von OXSEED anerkannt wurden. Die Freistellung entfällt, wenn OXSEED die Verletzung nicht zu vertreten hat; im Übrigen gilt § 23.
  3. Die Pflichten nach Abs. 1 und 2 bestehen nicht, soweit die Verletzung auf Änderungen des Cloud-Service durch den Kunden oder Dritte, auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, auf nicht freigegebenen Systemumgebungen oder auf der Kombination mit Produkten oder Prozessen des Kunden beruht.
  4. Der Kunde unterrichtet OXSEED unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, überlässt OXSEED auf Wunsch die Abwehr und unterstützt OXSEED dabei angemessen. Ansprüche erkennt er nur mit Zustimmung von OXSEED an.

§ 15 Rechte an Software und Feedback

  1. Alle Rechte am Cloud-Service, an der zugrunde liegenden Software und an Inhalten von OXSEED verbleiben bei OXSEED bzw. ihren Lizenzgebern. Die Namen OXSEED, obwyse und portinvoice sowie die Produkt- und Editionsnamen sind Kennzeichen von OXSEED; Rechte daran werden nicht eingeräumt.
  2. An Verbesserungsvorschlägen, Ideen und sonstigem Feedback des Kunden erhält OXSEED ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Recht zur Nutzung.

§ 16 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus der Bestellung und der Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde schuldet die Vergütung für alle bestellten Lizenzen für die gesamte Laufzeit, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung.
  2. Die laufende Vergütung wird je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt; sonstige Leistungen werden nach Erbringung abgerechnet. Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind mit Zugang ohne Abzug fällig.
  3. Zahlungen erfolgen per Rechnung, SEPA-Lastschrift oder einem anderen von OXSEED angebotenen Verfahren. Vor dem Einzug einer SEPA-Lastschrift informiert OXSEED den Kunden in der Regel fünf Tage vorher.
  4. Erweiterungslizenzen haben dieselbe Laufzeit wie die bestehenden Lizenzen; es gilt die bei Bestellung gültige Preisliste. Im laufenden Abrechnungsmonat hinzugefügte Lizenzen werden für diesen Monat voll berechnet.
  5. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Textform unter Angabe des beanstandeten Betrags zu erheben; danach gilt die Rechnung als genehmigt. OXSEED weist auf diese Folge in der Rechnung hin.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
  7. Die Preise und Konditionen sind vertraulich zu behandeln.

§ 17 Preisanpassung

  1. OXSEED ist berechtigt, die laufende Vergütung einmal je Kalenderjahr mit Wirkung zum 1. Januar nach billigem Ermessen an die Kostenentwicklung anzupassen, höchstens jedoch in dem Umfang, in dem sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland in den letzten zwölf Monaten vor der Mitteilung verändert hat. Kostensenkungen gibt OXSEED nach denselben Grundsätzen weiter.
  2. Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform kündigen; hierauf weist OXSEED in der Mitteilung hin.
  3. Für neu hinzukommende Leistungen gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

§ 18 Zahlungsverzug

  1. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
  2. Ist der Kunde mit der Zahlung fälliger Vergütungen mehr als 30 Tage in Verzug, ist OXSEED nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen berechtigt, den Zugang zum Cloud-Service ganz oder teilweise zu sperren. Die Kundendaten bleiben während der Sperrung unverändert gespeichert. Die Vergütung ist während der Sperrung weiter zu zahlen. Für die Wiederfreischaltung kann OXSEED eine Gebühr nach der Preisliste berechnen.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 20 bleibt unberührt.

§ 19 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss (§ 2 Abs. 1). Die Erstlaufzeit beträgt beim Serviceschein 36 Monate ab dem darin genannten Servicebeginn, bei Online-Bestellungen die im Bestellvorgang gewählte Laufzeit.
  2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, höchstens jedoch um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Für die Reduzierung der Anzahl von Benutzerlizenzen gilt dasselbe.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform; eine Kündigung per E-Mail an office@obwyse.com ist ausreichend. Die Nichtnutzung des Cloud-Service gilt nicht als Kündigung.
  4. Kostenlose Testzugänge enden mit Ablauf des angezeigten Testzeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§ 20 Kündigung aus wichtigem Grund

  1. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Ein wichtiger Grund für OXSEED liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
    1. für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Höhe der Vergütung für zwei Monate in Verzug ist;
    2. trotz Abmahnung in Textform mit angemessener Frist wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere gegen § 10 Abs. 2 verstößt oder eine Rechtsverletzung nach § 11 Abs. 2 nicht abstellt;
    3. gegen anwendbare Sanktions- oder Exportkontrollvorschriften verstößt (§ 29).
  3. Bei erheblichen Verstößen kann OXSEED den Zugang des Kunden bereits vor einer Kündigung sperren, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit des Cloud-Service oder für Rechte Dritter erforderlich ist; sonst nach vorheriger Abmahnung. § 18 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
  4. Erwirbt ein unmittelbarer Wettbewerber von OXSEED mindestens 50 % der Anteile am Unternehmen des Kunden, kann OXSEED den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Kunde teilt einen solchen Erwerb unverzüglich mit.

§ 21 Rückgabe und Löschung nach Vertragsende

  1. Nach Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Rechtsgrund, gibt OXSEED die Kundendaten nach Wahl des Kunden zurück oder löscht sie. Verfahren, Fristen und Übergabeweg richten sich nach § 3 Abs. 11 der AVV.
  2. Beruht die Beendigung auf einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, ist OXSEED berechtigt, den Aufwand für die Bereitstellung der Kundendaten nach der Preisliste zu berechnen.
  3. Auf Wunsch des Kunden und nach gesonderter Beauftragung kann der Zugang nach Vertragsende ohne Löschung der Kundendaten als Lesezugriff für die Dauer der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten fortgeführt werden; Vergütung und Laufzeit richten sich nach dieser Beauftragung, die AVV gilt für diesen Zeitraum fort.
  4. Weitergehende Unterstützungsleistungen bei der Migration der Daten erbringt OXSEED nach gesonderter Beauftragung gemäß Angebot.

§ 22 Anbieterwechsel und Datenübertragbarkeit

  1. Der Kunde kann mit einer Frist von zwei Monaten in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder auf eine eigene IT-Infrastruktur zu wechseln oder seine exportierbaren Daten löschen zu lassen (Wechselverlangen). Die Regelungen zur ordentlichen Kündigung nach § 19 bleiben daneben unberührt.
  2. Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. In dieser Zeit stellt OXSEED die exportierbaren Daten bereit und unterstützt den Wechsel in angemessenem Umfang, insbesondere durch Informationen zu Datenformaten und Schnittstellen. Ist der Wechsel innerhalb dieses Zeitraums technisch nicht durchführbar, teilt OXSEED dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen unter Angabe der Gründe mit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm für angemessen gehaltenen Zeitraum verlängern.
  3. Exportierbare Daten sind die Kundendaten, insbesondere die gespeicherten Dokumente sowie die zugehörigen Index- und Metadaten. Sie werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Nicht zu den exportierbaren Daten gehören die Software, Konfigurationen, interne Betriebs- und Protokolldaten sowie sonstige Daten, deren Herausgabe Geschäftsgeheimnisse oder Schutzrechte von OXSEED oder Dritten verletzen würde.
  4. Der Kunde kann die exportierbaren Daten nach Ablauf des Übergangszeitraums noch mindestens 30 Kalendertage abrufen. Danach werden sie nach § 21 in Verbindung mit § 3 Abs. 11 der AVV gelöscht.
  5. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels, spätestens mit Ablauf des Abrufzeitraums, endet der Vertrag; verlangt der Kunde nur die Löschung, endet der Vertrag mit Ablauf der Ankündigungsfrist und Vollzug der Löschung. OXSEED bestätigt dem Kunden die Beendigung in Textform.
  6. Bis zur Beendigung des Vertrags ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Endet der Vertrag durch den Wechsel vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, schuldet der Kunde als Entgelt für die vorzeitige Beendigung die bis zum regulären Ende der Laufzeit vereinbarte Vergütung abzüglich der von OXSEED ersparten Aufwendungen.
  7. Für die nach diesem Paragrafen geschuldete Wechselunterstützung berechnet OXSEED bis zum 11. Januar 2027 höchstens die unmittelbar damit verbundenen Kosten; ab dem 12. Januar 2027 erfolgt sie ohne gesondertes Wechselentgelt. Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Transformation von Daten in das Format eines Zielsystems, Migrationsberatung oder die Mitwirkung beim neuen Anbieter, erbringt OXSEED auf gesonderte Beauftragung nach Aufwand gemäß der Preisliste.
  8. Für Bestandteile, die im Rahmen von Projektleistungen individuell für den Kunden entwickelt wurden (§ 33), gelten die vorstehenden Pflichten nur, soweit sie gesetzlich zwingend sind.

§ 23 Haftung

  1. OXSEED haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet OXSEED nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen auf den Betrag der vom Kunden für die letzten zwölf Monate vor dem schadensbegründenden Ereignis geschuldeten Vergütung.
  3. Für den Verlust oder die Verschlechterung von Daten haftet OXSEED im Rahmen von Abs. 2 nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung aus der letzten ordnungsgemäßen Datensicherung erforderlich ist. Für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haftet OXSEED bei einfacher Fahrlässigkeit nicht. OXSEED haftet nicht für Schäden, die auf Bedienungsfehlern des Kunden beruhen.
  4. Ansprüche gegen OXSEED auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz sowie Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 1 und nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von OXSEED. Die Haftungsregelung in § 8 der AVV bleibt unberührt. Für unentgeltliche Leistungen gilt § 26.

§ 24 Freistellung durch den Kunden

  1. Der Kunde stellt OXSEED von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die darauf beruhen, dass der Kunde oder seine Benutzer schuldhaft rechtswidrige Inhalte in den Cloud-Service einstellen oder gegen die Nutzungsbeschränkungen nach § 10 verstoßen.
  2. OXSEED informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt die Rechtsverteidigung mit ihm ab.

§ 25 Höhere Gewalt

  1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruht, insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Streik, großflächige Ausfälle von Energie- oder Telekommunikationsnetzen sowie Cyberangriffe, die trotz Einhaltung der vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten.
  2. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert ein solches Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag in Textform kündigen. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

§ 26 Kostenlose Nutzung

  1. Stellt OXSEED den Cloud-Service unentgeltlich zur Verfügung (z. B. Testzugang, kostenfreie Edition), besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder auf Supportleistungen.
  2. OXSEED haftet in diesem Fall nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Kommt nach Ablauf der kostenlosen Nutzung kein entgeltlicher Vertrag zustande, werden die Daten nach Vorankündigung in Textform gelöscht. OXSEED kann kostenfreie Zugänge bei Missbrauch jederzeit sperren.

§ 27 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln alle Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertrags über Angelegenheiten der anderen Partei bekannt werden, vertraulich, nutzen sie nur zur Durchführung dieses Vertrags und machen sie Dritten nur mit vorheriger Zustimmung in Textform zugänglich. Die Weitergabe an Mitarbeiter, Berater und Dienstleister, die die Informationen für die Vertragsdurchführung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, ist zulässig.
  2. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie rechtmäßig von Dritten erhalten oder die sie unabhängig entwickelt hat.
  3. Ist eine Partei gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnung zur Offenlegung verpflichtet, informiert sie die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab und setzt sich für eine vertrauliche Behandlung ein.
  4. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende für zwei Jahre fort; für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie für Informationen, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, gilt sie zeitlich unbegrenzt. Für personenbezogene Daten gelten ergänzend die Vertraulichkeitspflichten der AVV.

§ 28 Referenzen

OXSEED darf den Kunden unter Angabe von Name, Logo und genutzter Edition als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 29 Exportkontrolle und Sanktionen

  1. Der Kunde sichert zu, dass weder er noch seine Benutzer in einem Land ansässig sind oder von dort aus auf den Cloud-Service zugreifen, das einem Embargo der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, und dass sie nicht auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Bundesrepublik Deutschland geführt werden oder von solchen Personen kontrolliert werden.
  2. Der Kunde beachtet bei der Nutzung des Cloud-Service alle anwendbaren Export- und Sanktionsvorschriften.

§ 30 Mitteilungen und Form

  1. Mitteilungen von OXSEED erfolgen per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse, durch Hinweis im Cloud-Service oder per Post. Der Kunde stellt sicher, dass ihn E-Mails an diese Adresse erreichen.
  2. Mitteilungen des Kunden an OXSEED erfolgen in Textform per E-Mail an office@obwyse.com, für Supportanfragen an support@obwyse.com, oder per Post an OXSEED logistics GmbH, Sudbrackstraße 17, 33611 Bielefeld.
  3. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, genügt für Erklärungen die Textform.

§ 31 Änderungen dieser AGB und der AVV

  1. OXSEED kann diese AGB und die AVV mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder technischer Entwicklungen erforderlich ist oder die Änderung für den Kunden ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist. Änderungen der wesentlichen Leistungs- und Vergütungspflichten sind ausgeschlossen; hierfür gelten §§ 9 und 17.
  2. OXSEED teilt Änderungen mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb eines Monats nach Zugang in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf weist OXSEED in der Mitteilung gesondert hin. Bei fristgerechtem Widerspruch kann OXSEED den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
  3. Eine geänderte AVV stellt OXSEED zusätzlich in der Software zur Bestätigung bereit.

§ 32 Übertragung des Vertrags

  1. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von OXSEED in Textform übertragen.
  2. OXSEED ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag einschließlich der AVV ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen, eine aus einer Verschmelzung hervorgegangene Gesellschaft oder einen sonstigen Dritten zu übertragen. OXSEED kündigt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.

§ 33 Projekt- und Dienstleistungen (obwyse Enterprise)

  1. Einführungs-, Anpassungs-, Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen erbringt OXSEED auf Grundlage gesonderter Beauftragung, insbesondere des Servicescheins oder eines Angebots. Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um Dienstleistungen, die nach Aufwand zu den Sätzen von Preisliste oder zugrundeliegendem Angebot vergütet werden.
  2. Ist ausdrücklich ein Werkerfolg vereinbart, nimmt der Kunde die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung ab, sofern sie im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe wesentlicher Mängel in Textform rügt oder sie produktiv nutzt.
  3. Der Kunde erbringt die erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Mehraufwand aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung wird nach Aufwand vergütet.
  4. Änderungswünsche des Kunden werden nach Prüfung durch OXSEED in einem Änderungsangebot mit Auswirkungen auf Aufwand und Termine beschrieben und erst nach Annahme in Textform umgesetzt.

§ 34 Lieferung von Hardware und Wiederverkäufer

  1. Liefert OXSEED im Einzelfall Hardware oder sonstige Waren, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Paragrafen. Einzelheiten zu Lieferumfang, Preis und Lieferzeit ergeben sich aus der Bestellung.
  2. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen, bei Abholung mit der Übergabe an den Kunden über.
  3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von OXSEED.
  4. Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach Ablieferung und zeigt erkennbare Mängel unverzüglich in Textform an (§ 377 HGB).
  5. Bei Mängeln leistet OXSEED nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung; § 23 Abs. 1 bleibt unberührt. Garantien der Hersteller bleiben unberührt.
  6. Der Vertrieb des Cloud-Service oder von Hardware durch Wiederverkäufer erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Partnervereinbarung. Wiederverkäufer dürfen unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern; sie treten OXSEED bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen ihre Abnehmer in Höhe des Rechnungswerts zur Sicherheit ab und bleiben zu deren Einziehung ermächtigt.

§ 35 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bielefeld, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. OXSEED ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Durch diesen Vertrag wird kein Gesellschafts-, Arbeits- oder Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien begründet.
  5. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).