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Rechtliche Aspekte & Datenschutz

1. Was bedeutet revisionssichere Archivierung?

Revisionssichere Archivierung ist die Aufbewahrung von elektronischen, geschäftsrelevanten Informationsobjekten, die in Deutschland den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (§§239, 257 HGB), der Abgabenordnung (§§146, 147 AO), sowie den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) und weiteren steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben an die sichere und ordnungsgemäße Aufbewahrung von kaufmännischen Dokumenten entsprechen und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von sechs bis zehn Jahren erfüllen muss. Ein wesentliches Merkmal revisionssicherer Archivierungssysteme ist, dass die Informationen wieder auffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und verfälschungssicher archiviert sind. obwyse bietet Ihnen eine leistungsfähige und sichere elektronische Archivlösung für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen und -fristen: Ihre digitalen Geschäftsbelege werden revisionssicher und GoBD-konform für die Dauer von 10 + 1 Jahren in einem ISO-zertifizierten, hochverfügbaren Rechenzentrum am Serverstandort Deutschland gespeichert.

2. Wozu werden meine Daten genutzt?

Bei der Buchung von obwyse haben Sie einige persönliche Daten angegeben, die nun in Ihrem Kundenkonto hinterlegt sind. Daneben ist auch in obwyse die Eingabe einiger persönlicher und Unternehmensdaten erforderlich. Diese Daten dienen Ihrer Identifikation im System und der Personalisierung der Anwendung. Sie werden daher ausschließlich intern genutzt. Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns ein hohes Gut; Ihre Speicherung unterliegt strengen Datenschutzmaßnahmen und selbstverständlich werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

3. Wo werden meine Daten gespeichert?

obwyse bedeutet „Software made und hostet in Germany“. 2007 in Bielefeld gegründet, ist obwyse Mitglied der active logistics Gruppe – einem mittelständischen Softwareunternehmen mit mehr als 30 Jahren Tradition und über 250 Mitarbeitern. Als Archivdienstleister sind wir uns unserer besonderen Verantwortung in puncto Datenschutz bewusst. Aus diesem Grund haben wir uns explizit für den Serverstandort Deutschland entschieden: Ihre sensiblen Unternehmensdaten und mit obwyse archivierten, digitalen Belege speichern wir ausfallsicher in einem ISO-zertifizierten, hochverfügbaren Rechenzentrum in Deutschland, wo sie den strengen deutschen Datenschutzgesetzen unterliegen. Selbstverständlich geben wir keine Daten an Dritte weiter. Und damit Ihre Daten auch zukünftig bei uns sicher sind, entwickeln wir unsere Datenschutzprozesse laufend in enger Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten weiter.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

4. Sind die mit obwyse erstellten Rechnungen steuerlich abgesichert?

Das Formular für die Rechnungserstellung in obwyse enthält Eingabefelder für alle Pflichtangaben, die eine Ausgangsrechnung laut Umsatzsteuergesetz (§14 UStG) aufweisen muss.
Dies sind für Kleinbetragsrechnungen bis 250,- Euro brutto:

  • der vollständige Name und die Anschrift des Rechnungsstellers
  • das Datum der Rechnungsstellung
  • die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände, bzw. die Art und der Umfang der sonstigen Leistung
  • der Bruttobetrag als Summe des Entgelts und des darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrags
  • der anzuwendende Steuersatz, bzw. bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) ggfs. der Hinweis auf Steuerbefreiung

Rechnungen über 250,- Euro brutto müssen darüber hinaus folgende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers
  • wahlweise die Umsatzsteuer-ID oder die Steuernummer des Rechnungsstellers
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • eine Angabe zum Zeitpunkt der Lieferung, bzw. Leistungserstellung
  • das ggfs. nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsselte Entgelt
  • im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts (wie Skonti, Boni oder Rabatte)
  • sowie ggfs. bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger im Wege der Gutschrift die entsprechende Angabe „Gutschrift“

Auch die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ist mit obwyse sicher gewährleistet: Ihre mit obwyse erstellten elektronischen Ausgangsrechnungen werden automatisch im obwyse Archiv hinterlegt und somit revisionssicher und GoBD-konform für die Dauer von 10 + 1 Jahren in einem ISO-zertifizierten, hochverfügbaren Rechenzentrum in Deutschland gespeichert.